Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage muss die Kleingartenanlage gemäß der Meldung der Stadt Remscheid vom 26.03.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen werden.
Zutritt zum Kleingartengelände haben ausschließlich die Pächter sowie deren zum Haushalt lebenden Familienangehörigen. Selbstverständlich müssen zu anderen Pächtern die Personen- und Abstandsregeln weiterhin befolgt werden.
Des Weiteren sind die Tore nach jedem Durchgang / jeder Durchfahrt von dem jeweiligen Pächter wieder abzuschließen.
Bitte haltet euch dringend an diese Anweisung!
Auszug aus der Meldung der Stadt Remscheid vom 26.03.2020:
Schließung der Kleingärten für die Öffentlichkeit während Corona-Lage
In den rund dreißig öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen im Remscheider Stadtgebiet wird der Geschäftsbereich Grünflächen, Friedhöfe und Forstwirtschaft der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) in Abstimmung mit dem Remscheider Kleingartenverband e.V. als Dachverband der örtlichen Kleingartenvereine die öffentliche Zugänglichkeit kurzfristig und bis auf weiteres einschränken.
Das bedeutet, dass die einzelnen Parzellenpächter als Zugangsberechtigte mit ihren jeweiligen Torschlüsseln selbstverständlich weiter Zugang zu den Anlagen und zu ihren Parzellen während der üblichen Öffnungszeiten und unter Beachtung der Personen- und Abstandsregel der Corona-Lage haben, aber nicht die Öffentlichkeit.
Die örtlichen Kleingartenvereine regeln in eigener Verantwortung die Schließung der Eingangstore. Der TBR-Geschäftsbereich Grünflächen, Friedhöfe und Forstwirtschaft wird die Einhaltung dieser Regeln in enger Abstimmung mit dem Dachverband sowie seinen angeschlossenen Kleinvereinen regelmäßig kontrollieren.